Informationen zu BFSG

Informationen zum Barrierefrei­heits­stär­kungs­gesetz

Das BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass digitale Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zugänglich sein müssen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Homepages und Online-Shops so zu gestalten, dass alle Menschen, einschließlich Personen mit Beeinträchtigungen, diese problemlos nutzen können.

BFSG gemeinsam meistern

Wir untersuchen Ihre Webseite und sprechen im Anschluß eine Handlungsempfehlung aus und unterstützen bei der Erstellung der Barrierefreitserklärung.
 

Checkliste

Wir untersuchen Ihre Webseite anhand einer Checkliste

Medienagenten Checkliste BFSG
☑︎Skip Links sind vorhanden
☑︎Höchstens 3 Skip Links
☐ Button HTML-Tags <button>
☐ Der Fokus sichtbar
☑︎ Alle mit der Tastatur erreichbar
☐ Alle Bilder haben ein alt-Attribut
☑︎.....
☐ ......

Abstimmung Timeline

Die Checkliste dient als Grundlage für den Handlungsbedarf.

In Abstimmung wird eine Timeline zur Umsetzung definiert.

 

Erstellen der Barrierefreiheitserklärung

Wie die Datenschutzerklärung oder das Impressum ist auf der Webseite eine "Barrierefreiheitserklärung" anzubieten.

Dabei unterstützen wir.

Wer hat Handlungsbedarf

Unter das BFSG fallen Unternehmen die auf Webseiten Interaktion mit Ihren Kunden führen. Darunter fallen Kontaktanfragen, Newsletter, Webshops....

Am Beispiel Online-Shop:
Nutzende müssen in der Lage sein, barrierefrei den Weg zu finden – vom Einstieg auf die Seite bis hin zum Abschluss des Vertrages inklusive des Bezahlvorgangs im Shop. Das heißt, Mindestmaß sollte immer die erfolgreiche Navigation durch den Kaufprozess auf der Website sein, beginnend mit dem barrierefreien Einstieg auf die Website.

Kleinstunternehmen, mit weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind vom Gesetz ausgenommen.

Wie helfen Ihnen

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen – von der ersten Design-Idee bis hin zur fertigen Website. Der digitale Auftritt entspricht dabei nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern garantiert auch ein positives Nutzererlebnis für alle.

Um sicherzustellen, dass Ihre Homepage oder Ihr Online-Shop reibungslos umgestellt wird, empfehlen wir Ihnen, jetzt schon mit uns in Kontakt zu treten.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale Präsenz zukunftssicher gestalten.  

Kontaktieren Sie uns und wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihre barrierefreie Webseitenlösung.

Wer prüft das?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder wachen darüber, dass alle Wirtschaftsakteure, die unter die Bestimmungen des BFSG fallen, die Barrierefreiheitsanforderungen einhalten.

"...die Behörde fordert den Wirtschaftsakteur in einem ersten Schritt dazu auf, die Konformität der Dienstleistung mit den Barrierefreiheitsanforderungen herzustellen. Der Wirtschaftsakteur ist dabei anzuhören. Kommt der Dienstleistungserbringer dieser Aufforderung nicht nach, so fordert die Marktüberwachungsbehörde ihn erneut zur Herstellung der Konformität auf und droht ihm dabei an, die Einstellung der Dienstleistungserbringung anzuordnen, wenn er erneut der Aufforderung nicht nachkommt. Ist dies der Fall, und der Dienstleistungsbringer stellt innerhalb der gesetzten Frist die Konformität der Dienstleistung nicht her, so ergreift die Marktüberwachungsbehörde die geeigneten Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass die Konformität der Dienstleistung hergestellt wird. Insbesondere kann sie die Einstellung der Dienstleistung anordnen." (siehe Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes)

Höhe der Bußgelder

Die Behörde kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängen.
§ 36 BFSG enthält einen Katalog der Pflichtverstöße, aufgrund derer ein Bußgeld verhängt werden kann.

Wie wird die Behörde auf Unternehmen aufmerksam?

Verbraucher*innen und Verbände nach § 32 BFSG können die Marktüberwachungsbehörde dazu auffordern, Maßnahmen gegen einen Wirtschaftsakteur zu ergreifen, wenn dieser die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält.

Ansprechpartner zu diesem Thema

Jochen Stange

Geschäftsführung & Konzept

Ansprechpartner zu diesem Thema

Gilbert Souvignier

Konzept & Projektkoordination