Informationen zu BFSG

BFSG

Informationen zu

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass digitale Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zugänglich sein müssen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Homepages und Online-Shops so zu gestalten, dass alle Menschen, einschließlich Personen mit Beeinträchtigungen, diese problemlos nutzen können.

UPDATE

BFSG-Testing

Wir haben unsere Weinshops und Webseiten getestet. Nun stellen wir interne Arbeitspakete zusammen, um den größten Teil der Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu erfüllen.
Darüber hinaus können wir eine Handlungsempfehlung für Ihre Webseite erstellen.

Wenn das für Sie in Frage kommt oder Sie darüber hinaus einen expliziten Wunsch haben, einzelne Seiten ihres Internetauftritts testen zu lassen, sprechen Sie uns an.

Unsere Tests orientieren sich an EN 301549 v3.2.1 - Web + WCAG 2.2 AA (en, original success criteria) und beinhalten auch einen Prüfbericht.
 

Checkliste

Wir untersuchen Ihre Webseite anhand einer Checkliste

Medienagenten Checkliste BFSG
☑︎Skip Links sind vorhanden
☑︎Höchstens 3 Skip Links
☐ Button HTML-Tags <button>
☐ Der Fokus sichtbar
☑︎ Alle mit der Tastatur erreichbar
☐ Alle Bilder haben ein alt-Attribut
☑︎.....
☐ ......

Abstimmung Timeline

Die Checkliste dient als Grundlage für den Handlungsbedarf.

In Abstimmung wird eine Timeline zur Umsetzung definiert.
 

Erstellen der Barrierefreiheitserklärung

Wie die Datenschutzerklärung oder das Impressum ist auf der Webseite eine "Barrierefreiheitserklärung" anzubieten.

Dabei unterstützen wir.